Aktuelles

Gremienwahlen im November 2025

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien  und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Wenn Sie Ihr Wahlrecht in einer anderen Gemeinde als Ihrer Wohnortgemeinde ausüben wollen, dann fordern Sie vom Pfarrbüro Ihrer Wohnortgemeinde das entsprechende Formular an. Nach Rückgabe des ausgefüllten Formulars an das Wohnortpfarrbüro erhalten Sie von dort einen Beleg, den Sie im Pfarrbüro Ihrer Wunschgemeinde abgeben. Dort erhalten Sie ein Formular, um sich zur Teilnahme an der Wahl in Ihrer Wunschgemeinde anzumelden.

Sie können sich zur Wahl in einer anderen Gemeinde auch nur für die Kirchenvorstands- oder für die Gemeinderatswahl entscheiden oder an beiden Wahlen in einer anderen Gemeinde teilnehmen. Deshalb müssen Sie die Anträge für Kirchenvorstands- und Gemeinderatswahl getrennt stellen.

Wer in einer anderen als der Wohnortgemeinde wählen will, dessen Antrag muss bis zum 19.09.2025 positiv beschieden sein. Bitte stellen Sie Ihre Anträge möglichst frühzeitig. Die gesamte Bearbeitung dauert einige Tage.

Auf unserer Homepage do-m.de wird das Verfahren ausführlich erläutert.